Hausordnung

Hausordnung
des Ferienbauernhofs Heidehaus

1. Die Gäste sind dazu verpflichtet, die Hausordnung des Ferienbauernhofs zu beachten und die Räume bestimmungsgemäß zu nutzen.

2. Die Anmeldeformalitäten, Bezahlung für den Aufenthalt und Rückkaution sind am Anreisetag zu erledigen. Die Gäste sollen einen Personalausweis vorlegen. Falls die Rückkaution nicht eingezahlt wird, wird der Mietvertrag gebrochen, wofür der Gast verantwortlich ist.

3. Das Ferienhaus ist am Anreisetag ab 15: 00 Uhr bezugsfrei. Am Abreistag ist das Haus bis 11:00 Uhr besenrein frei zu machen. Die Änderung der Ankunfts- und/oder Abreisezeit erfolgt nur nach der vorherigen Vereinbarung mit dem Hausbesitzer.
ACHTUNG – Wenn Sie die Abreisezeit überschreiten, ohne den Vermieter vorher danach zu fragen, zieht das nach sich eine Gebühr in Höhe von einem Aufenthaltstag, laut beiliegender Preisliste – ohne Rabatte oder Sonderangebote.

4. Das Haus ist maximal für 12 Erwachsene oder 10 Erwachsene und 4 Kinder (bis 12 Jahre) geeignet.

5. Die Hausmietung bedeutet das Mieten bis zu 5 Zimmern mit der Möglichkeit alle zugänglichen Gemeinschaftsteile zu nutzen.

6. Auf dem Gebiet des Ferienbauernhofs, auch in der Ferienwohnung selbst, sollte zwischen 22:00 und 6:00 Uhr Nachtruhe gehalten werden, mit Ausnahme von Gelegenheitsveranstaltungen, die früher mit den Vermietern vereinbart wurden.

7. Die Gäste bekommen einen Schlüsselbund zur Verfügung, den sie am Abreistag zurückgeben sollen. Im Fall eines Schlüsselverlustes es ist eine Gebühr in Höhe von 250,- EUR zu entrichten (Schlosswechsel).

8. Während des Aufenthaltes sollen Gäste die Ordnung selbst in den benutzten Räumen bewahren. Sollten bei Abreise besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, werden diese nach Aufwand abgerechnet.

9. Die Wasserverschmutzung in der Wellness-Badewanne (der Russischen Banja), die nach sich die Notwendigkeit eines Wasserwechsels (ohne Reinigung und Reparatur) zieht, unterliegt einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 100,- EUR.

10. Wenn Sie Jacuzzi oder Sauna im SPA “Russische Banja” nach den festgesetzten Öffnungszeiten (von 15:00 bis 21:00 Uhr) benutzen, zieht das nach sich eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 400 PLN für jede angefangene Stunde.

11. Der Gast ist für Beschädigung oder Vernichtung der Ausstattung und Technischer Geräte verantwortlich, die durch sein Verhalten oder durch das Verhalten der Personen, für die er verantwortlich ist (z.B. die Kinder), entstanden sind. Der Schaden soll dem Vermieter gemeldet werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Entschädigung für den zugefügten Schaden (auch für den entgangenen Gewinn) nach der Aufenthaltsbeendigung in voller Höhe gesetzlich geltend zu machen.

12. Verunreinigungen oder Beschädigungen, die die Aufnahme weiterer Gäste unmöglich machen, ziehen nach sich eine Kostenbelastung für den zugefügten Schaden und entgangenen Gewinn, jedoch nicht weniger als 2500,- EUR.

13. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/ der Gäste. Beim Verlassen des Hauses soll die Hauseingangstür per Schlüssel verschlossen werden. Die Wertgegenstände sollen – nach vorheriger Vereinbarung – bei den Hauseigentümern in Verwahrung gegeben werden.

14. Es ist nicht erlaubt, dass der Gast / die Gäste ohne Erlaubnis des Hauseigentümers auf dem Ferienbauernhof zusätzliche Personen übernachten lassen.

15. Eltern / Betreuer sind für den Aufenthalt ihrer Kinder oder Minderjähriger voll verantwortlich.

16. Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen im ganzen Gebiet des Ferienbauernhofs (besonders im Gebiet des Hauses und der Russischen Banja), außer der dafür bestimmten Stelle, grundsätzlich verboten. Wer sich nicht nach diesem Verbot richtet, hat ein Strafgeld in Höhe von 5000 PLN zu bezahlen.

17. Nach der Vereinbarung mit dem Vermieter und nach der Entrichtung der Gebühr sind Tiere auf dem Gebiet des Ferienbauernhofs zulässig. Tierbesitzer sind dazu verpflichtet den Unrat nach ihrem Tier zu entsorgen.

18. Gäste des Bauernhofs Heidehaus sind dazu verpflichtet Bestimmungen dieser Hausordnung, Sicherheitsvorschriften sowie Brandschutzbestimmungen zu beachten. In Ausnahmesituationen sollen sich die Gäste an Anweisungen der Vermieter halten.

19. Bei mehrfachem Verstoß gegen die Mietbedingungen, Sicherheitsvorschriften oder Anweisungen des Vermieters, die mit dem Aufenthalt auf dem Gebiet des Ferienbauernhofs verbunden sind, kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig kündigen, wofür die Personen verantwortlich sind, die sich nicht nach Anweisungen richten. In einem solchen Fall hat der Gast das Ferienhaus sofort zu verlassen.

20. Der Benutzer ist für die Leihausrüstung und Leihgegenstände (z.B. das Quad) verantwortlich. Der Vermieter hat das Recht dem Gast (aus Rücksicht auf dessen Sicherheit) die selbständige Fahrt mit dem Quad zu verweigern.

21. Alle verstellbaren Gegenstände, die sich auf dem Gebiet des Bauernhofhauses Heidehaus befinden (besonders im Haus und in der Russischen Banja), sind das Eigentum des Bauernhofs. Das Wegnehmen von irgendwelchen durch die Gäste ß besonders der Zimmerausrüstung (u.a. der Handtücher) ist verboten.

22. Im Falle des Verzichts auf einen früher reservierten Aufenthalt wird die entrichtete Gebühr 30 Tage (und später) vor dem Anreisetag nicht zurückerstattet. Dasselbe betrifft die spätere Ankunft oder frühere Abreise. W przypadku rezygnacji z zarezerwowanego pobytu (na 30 dni przed przyjazdem w przypadku wynajęcia pokoi i 42 dni w przypadku wynajęcia domu) lub późniejszego przyjazdu/wcześniejszego wyjazdu wniesione opłaty nie podlegają zwrotowi.

23. Zusätzliche Gebühren (außer den Übernachtungskosten) sollen mit dem Vermieter vereinbart werden.

24. Die Miete des Objektes durch den Gast bedeutet zugleich, dass er sich mit der vorliegenden Hausordnung vertraut gemacht hat, und dass er sie im Gesamten akzeptiert hat.

25. Alle anderen, nicht in der Hausordnung erwähnte Sachen, unterliegen den polnischen Rechtsvorschriften.

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